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Spenden und Mitgliedsbeiträge

Wir brauchen Ihre Unterstützung für unsere politische Arbeit! Als einzige im Bundestag vertretene Partei nehmen wir keine Spenden von Konzernen und Banken an.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!
 

Bankverbindung:

Empfänger:                  DIE LINKE. Kreisverband Oberhavel
Bank:                             Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN:                             DE60 1605 0000 3751 1257 60
BIC:                                WELADED1PMB

(Konto: 375 112 576 0 - BLZ:    160 500 00)

Als Partei dürfen wir keine anonymen Spenden annehmen. Bitte geben Sie daher bei allen Spenden jeweils Ihren Namen, Vornamen und die Anschrift an.
Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.


Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

Die Hälfte zahlt das Finanzamt

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 Euro) jährlich, werden gemäß § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, also maximal 825 bzw. 1.650 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 bzw. 3.300 Euro gemäß § 10 b Absatz 2 EStG steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g EStG gewährt worden ist.